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Aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.12.2021, Az.: 51 O 286/21 bzgl. Großkundenrabatt beim Wiederbeschaffungswert

Ein weiterer Erfolg konnte kurz vor dem Jahreswechsel beim Landgericht Stuttgart erzielt werden. Das Gericht hält den Abzug eines etwaigen Neuwagenrabatts auf den Wiederbeschaffungswert für unberechtigt. Maßgeblich für die schadenrechtlicher Ersatzbeschaffung ist ein Gebrauchtfahrzeug. Unstreitig erhält die Klägerin auf ein Gebrauchtfahrzeug keinen Großkundenrabatt. Dies hatte die Richterin in der mündlichen Verhandlung noch diametral anders gesehen, konnte aber offensichtlich überzeugt werden! Wir werden hier weiter am Ball bleiben und weitere Entscheidungen zu dieser Thematik erstreiten. 
Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht
 

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